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1267.

Ottokar, König von Böhmen, schreibt seiner Gemahlin Chunegunda, es ginge ihm in seinein Geschäfte gut, und da der dominus H(einrich) Sohn des weiland Herzogs H(einrichs III.), qui eciam aliquando apud nos in nostra extitit curia constitutus, ihm sowohl durch seinen Vater als durch seinen Oheim W(ladislaw) Erzbischof von Salzburg besonders empfohlen sei, bitte er ihn, wenn er zur Königin komme, tanquam filium vestrum spiritualem zu empfangen und zu behandeln.

Stenzel Ss. II. 468 aus einer Wiener Handschrift. Das Jahr beruht allein auf einer Vermuthung Stenzels. Dieser pflichtet dann Glatze. (Vorstudien zur Regier. Geschichte Heinrichs IV. Gymnasialprogramm von Glatz 1864) S. 27 bei und will auf die Rückkehr Heinrichs nach Breslau den oben unter No. 852 angefertigten undatirten Brief bezogen wissen, in dessen Empfänger er den Notar des Erzbischofs Wladislaw, Peter, erblicken möchte; es müsste dies ein anderer sein als der Freund Wladislaws dieses Namens, der 1265 Bischof von Passau wird, vergleiche oben No. 1219.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.